Prüfservice für PSA gegen Absturz
Wir bieten einen Prüfservice für Ihre PSAgA nach DGUV Regel 112-198, 112-199 und DGUV Grundsatz 312-906.
PSA aller 12 Monate prüfen
Ein nicht zu unterschätzendes Gefahrengebiet: Hier schreibt der Gesetzgeber nach Unfallverhütungsvorschrift das Tragen von PSAgA vor.
Je nach Einsatz und Auftrag ist ein anderes Sicherungssystem für den Arbeitnehmer notwendig. Umso wichtiger ist es, dass die eingesetzte Sicherung fehlerfrei funktioniert und man sich blind auf sie verlassen kann.
Die persönliche Schutzausrüstung muss vor jedem Tragen vom Anwender und mindestens alle 12 Monate von einem sachkundigen Experten geprüft werden.
DGUV Regel 112-198, 112-199 und DGUV Grundsatz 312-906
Mit uns als Partner haben Sie den Vorteil, dass wir nicht an bestimmte Hersteller gebunden sind. Wir bieten unseren Prüf- und Wartungsservice für alle gängigen Hersteller an. Für den Durchblick im Vorschriften-Dschungel hilft Ihnen die LHG Leipziger Handelsgesellschaft mit unseren Experten für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz.
Dabei richten wir uns nach der DGUV Regel 112-198 und 112-199, ebenso wie dem DGUV Grundsatz 312-906. Nach jeder Prüfung erhalten Sie von uns eine rechtssichere Dokumentation, die wir für Sie nachhalten - und so auf Wunsch über den nächsten Prüftermin informieren.
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